Prof. Dr. Oliver Stoll: Ethik und Profi-Sport – und der große Graubereich dazwischen

Wie die Berichterstattung über Rassismus-Vorwürfe im Nachwuchsleistungszentrum (NLZ) des FC Bayern München des Hintergrundmagazins WDR Sport Inside nahelegt, kommt den dort arbeitenden Sportpsychologen eine offensichtlich besondere Rolle zu. Er oder sie sollte demnach anonym in Gesprächen mit Spielern Daten über den beschuldigten Trainer sammeln, um – so vermute ich zumindest – an Informationen zu gelangen, die diese Vorwürfe erhärten könnten. Nun mag man ja – als nicht ausgebildeter Sportpsychologe – im ersten Impuls die Frage stellen: „Ja und? Was ist denn daran problematisch? Das dient doch nur der Aufklärung“. Auf einen zweiten Blick – und mit dem professionellen Hintergrund auf unseren Berufsstand ist ein solches Vorgehen sowohl aus Sicht des Auftraggebers (in diesem Fall der FC Bayern), als auch aus Sicht des Auftragnehmers (des Sportpsychologen/der Sportpsychologin) mehr als nur problematisch. Ein solches „Ausspionieren“ kollidiert nämlich mit den für uns zugrundeliegenden berufsethischen Richtlinien. 

Zum Thema: Was sind die Aufgaben und Rollen von Sportpsychologinnen und Sportpsychologen, die in Nachwuchsleistungszentren arbeiten

Ziel dieses Blog-Beitrags ist es also

1.) die Aufgaben und die Rollen eines Sportpsychologen in einem NLZ zu beschreiben

und

2.) daran im Anschluss unsere berufsethischen Richtlinien in den Blick zu nehmen. Abschließend soll deutlich werden, in welchem Dilemma sich unseren Kolleginnen und Kollegen befinden und welche Lösungsmöglichkeiten existieren, um dieses Dilemma aufzulösen.      

Um es gleich vornweg zu betonen: Ich persönlich habe nie im Fußballbereich gearbeitet und war auch niemals an einem Nachwuchsleistungszentrum beschäftigt. Allerdings habe ich im Rahmen meines Master-Studiengangs „Angewandte Sportpsychologie“ an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Studierende ausgebildet, die nach ihrem Abschluss überwiegend in den Nachwuchsleistungszentren der Fußball-Bundesligisten ihre berufliche Karriere aufgenommen haben. Und da ich mit dem Großteil dieser Absolventen immer noch in Kontakt stehe, kann ich mir hier ein gutes Bild der Situation machen. Ich selbst habe jahrelang in Mannschaften anderer Sportarten gearbeitet und selbst wenn es hier um Mannschaften ging, die sich aus Einzelathleten zusammengesetzt haben, so sind die Dilemmata, in denen sich ein Sportpsychologe bewegt, aus berufs-ethischer Sicht gar nicht so unterschiedlich.  

Sportpsychologisches Training und Coaching

Die Aufgaben und Rollen eines Sportpsychologen in einem NLZ sind vielfältig. Zum einen sind sie verantwortlich für zumeist mehrere Nachwuchsmannschaften und hier ergeben sich zum einen Aufgaben, die im engeren Sinne mit sportpsychologischem Training zu tun haben und zum anderen mit dem, was wir sportpsychologisches Coaching (oder auch Beratung) nennen. Sportpsychologisches Training umfasst zum Beispiel die Vermittlung und Umsetzung von z.B. Bewegungsvorstellungstraining, wenn es darum geht, neue fußballerische Techniken zu erlernen oder zu stabilisieren oder aber auch den Einsatz von Visualisierungstechniken zur Optimierung taktischer Handlungspläne. Zum Training gehört auch die Vermittlung und Übung von Entspannungs- und Aktivierungstechniken oder aber Trainings zum Erlernen von Stress-, Ärger und Angstbewältigung in spezifischen Situationen. Es gibt noch eine Vielzahl anderer Trainingsverfahren, deren Darstellung hier allerdings den Rahmen sprengen würde. 

Unter sportpsychologischem Coaching verstehen wir die Umsetzung von individuellen oder auch kollektiven Beratungssituationen von Spielern, Trainern oder anderen Personen im Staff, die mit sehr individuellen Anliegen zu uns kommen und hier „nach Rat fragen“ (also z.B. könnte ein Spieler zu uns kommen und sagen: „Ich habe aktuell ein persönliches Problem mit meinem Trainer. Was soll ich tun? Wie gehe ich weiter damit um?“). Aus meiner Sicht zählen auch Teambuilding- und Teamentwicklungsaufgaben zu diesem Bereich, da hier z.B. neben Rollenspielen auch Reflektions- und Diskussionsrunden Inhalt sind, die für mich im Endeffekt eben eher eine Beratungsfunktion erfüllen. Hier kann man sicher auch anderer Meinung sein. Im Laufe des Trainingsalters der Spieler nehmen sportpsychologische Trainingsverfahren zugunsten von sportpsychologischen Coachingmaßnahmen ab. Das ist zumindest mein Eindruck aus den Gesprächen, die ich mit meinen Absolventen habe.   

Prof. Dr. Oliver Stoll

Prof. Dr. Oliver Stoll

Sportarten: Eishockey, Handball, Ultralang- und Langstreckenlauf, Triathlon, Biathlon, Wasserspringen, Boxen, Leichtathletik, Schwimmen, Floorball

+49 (0)173 – 4649267

o.stoll@die-sportpsychologen.de

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Zur Profilseite: https://www.die-sportpsychologen.de/oliver-stoll/

Weitere Grundlagen

In manchen NLZ´s übernehmen Sportpsychologen auch pädagogische Aufgaben (also z.B. die Beratung und Betreuung von Spielern im Rahmen ihrer Persönlichkeitsentwicklung – Stichwort: Fleiß und Selbstmanagement im schulischen und außerfußballerischen Kontext). In anderen NLZ`s gibt es hierfür spezifisch ausgebildete pädagogische Mitarbeiter. Hinzu kommt insbesondere im Bereich der Nachwuchsmannschaften auch das „Eltern-Coaching“ der jungen Fußballtalente.   

Diesen o.g. „Interventionen“, also den Trainings- und Betreuungsprozessen, geht immer eine Diagnostik vorweg. Denn wir müssen ja zunächst den aktuellen Stand zum jeweiligen Bereich kennen. Dies erfolgt entweder in Gesprächsform oder aber es werden hier manchmal auch (vor allen Dingen aus Gründen der Effizienz) Fragebogenverfahren genutzt (z.B. zur Erfassung der Erholungs-Belastungswahrnehmung der Spieler). 

Teil des Systems

Halten wir also fest: Sportpsycholog/innen in Nachwuchsleistungszentren arbeiten in der Regel immer in einem System von Mitarbeiter/innen mit unterschiedlichen Aufgaben (und eben auch unterschiedlichen Erwartungen an die Athlet/innen). Sie erfassen und speichern persönliche Daten. Sie erfüllen eine Reihe verschiedener Rollen und Klienten (Sportler, Trainer, Staff) und sie sind mitunter auch in die Persönlichkeitsentwicklung der Sportler/innen eingebunden. Gerade die Tatsache, dass Sportpsychologen immer im sozialen System tätig sind und somit eben auch als Teil des Systems mit verschiedenen Erwartungen an den Klienten und die eigene Rolle konfrontiert sind, birgt eine hohe Gefahr, Manipulationsversuchen oder aber auch eigenen Wahrnehmungsverzerrungen ausgesetzt zu sein.  

Ein Dilemma, in dem nun ein Sportpsychologe/eine Sportpsychologin hineingeraten kann, wäre das eingangs geschilderte Problem des „anonymen Ausspionierens der Spieler“ wegen der Rassismus-Vorwürfe gegen den Trainer. Wir haben es mit einer berufs-ethisch verzwickten Lage zu tun.

Im Blickpunkt: Die Berufsethik

Bevor wir hier „in medias res“ gehen, möchte ich schon mal auf einen hervorragenden und richtungsweisenden Artikel in einer Fachzeitschrift hinweisen, der in Kürze erscheint: Nämlich der unter dem Blog zitierte Beitrag von Lobinger, Reinhard & Querfurth (in Druck, Stand August 2020), der die hier dargelegten Informationen nicht nur vertieft, sondern auch die Ergebnisse einer Studie (Befragung) von Kolleginnen und Kollegen präsentiert und diskutiert (dazu im Fazit noch etwas mehr). Denn nicht erst seit 2020 beschäftigt sich die deutsche Sportpsychologie mit berufs-ethischen Fragen, sondern die o.g. Studie ist die erste, die Einstellungen und Verhaltensweisen von Sportpsychologen in Deutschland untersucht hat. In den letzten Jahren hat dieses Thema jedoch steigendes Interesse erfahren (Lobinger, Neumann & Mayer, 2019; Staufenbiel, Liesenfeld & Lobinger, 2019; Hermann, 2019).

Sportpsychologen/innen in Deutschland rekrutieren sich aus mindestens zwei Wissenschaftsdisziplinen, nämlich entweder aus der Sportwissenschaft oder aus der Psychologie. An drei Universitäten/Fachhochschulen lassen sich aktuell Master-Studiengänge im Bereich Sportpsychologie studieren. Die Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie (ASP) bietet darüber hinaus ein Weiterbildungsprogramm für Absolventen mit einem einschlägigen Masterabschluss entweder in Psychologie oder in Sportwissenschaft an. Sowohl in den Studiengängen, aber auch im Weiterbildungsprogramm der ASP spielt die berufs-ethische Ausbildung eine tragende Rolle. In diesen Ausbildungen werden zum einen eindeutige Verstöße thematisiert, andererseits aber auch auf sicher problematische, aber eben nicht eindeutig als Verstoß definierbare Verhaltensweisen diskutiert. 

Ethische Grundlagen und Problemfelder

Eindeutige und gegen ethische Grundlagen verstoßende Verhaltensweise wären z.B.:

  • Lügen über Klienten zu verbreiten
  • stark „verinselt“ zu arbeiten
  • keinen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen zu suchen
  • zu viele Nähe zulassen (physisch oder digital)
  • sich Sportpsychologe zu nennen, obwohl man keine Berechtigung dazu hat bzw. nicht über die Qualifikation verfügt
  • Sportler in ihrer Leistungsfähigkeit von sich abhängig zu machen, um finanziellen Profit daraus zu schlagen
  • Verletzungen der Schweigepflicht aus persönlichen Motiven
  • unkollegiales Verhalten (Klienten abwerben, Kompetenz von Kollegen gegenüber Klienten anzweifeln).  

Zu nicht eindeutigen, aber problematischen Verhaltensweisen gehören z.B. 

  • Aussagen von betreuten Sportlern/innen für die eigene Werbung nutzen oder die Zugehörigkeit zu einer Institution (z.B. Olympiastützpunkt) für die Akquise privater Klienten nutzen.
  • Daten eines Sportlers mit einem Trainer teilen, ohne die Erlaubnis des Sportlers eingeholt zu haben bis hin zum Melden von Daten eines Sportlers, wenn er/sie ein Dopingvergehen in einem vertraulichen Gespräch zugegeben hat.
  • Das Arbeiten mit einem Klienten an Problemen, für die man nicht ausgebildet ist (Stichwort: Klinische Psychologie).
  • Die Anwendung von Interventionen und Methoden, für die keine oder widersprüchliche empirische Wirksamkeit nachgewiesen ist.
  • Das Arbeiten, ohne vorher zu klären, wer der Auftraggeber ist (Trainer? Verein? Manager? Sportler?). 
  • Keine detaillierten Fallbeschreibungen oder regelmäßige Dokumentationen der eigenen Arbeit zu führen. Oder eben auch ohne Supervision bzw. Intervision zu arbeiten. 
  • Andere Kollegen auf ihr unethisches Verhalten anzusprechen. 

Als Orientierungshilfen gelten die Berufsethischen Richtlinien der drei Organisationen, die für Sportpsychologen/-innen in Frage kommen. 

Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie (asp)Deutsche Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und Bund Deutscher Psychologen (bdp)
Das wären zum einen die Arbeitsgemeinschaft für Sportpsychologie – hier speziell das „asp-Statement III“ (www.asp-sportpsychologie.org). Dies betont folgende Aspekte: Daneben existieren die Richtlinien der Deutschen Vereinigung für Sportwissenschaft (dvs) (www.dvs-sportwissenschaft.de). Dies fokussieren auf die Aspekte: Und es gibt hierzu auch noch die Ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) und des Bundes Deutscher Psychologen (bdp):
Kompetentes Verhalten, Eigenverantwortliches Verhalten, Gewissenhaftes Verhalten, Aufrichtiges Verhalten, Loyales Verhalten und Kollegiales Verhalten.Grundsatz der Sachlichkeit, Grundsatz der Transparenz, Grundsatz der Fürsorgepflicht und  Grundsatz der Kollegialität und LoyalitätLoyalität gegenüber dem Berufsstand – kollegiales Verhalten gegenüber Berufskollegen/innen, Angehörigen anderer Berufe sowie Mitarbeiter/innen, Schweigepflicht, Erhebung und Speicherung von Daten – Anforderungen an Gutachten und Untersuchungsberichte, Werbung und Auftreten in der Öffentlichkeit, Ausübung des Berufs in eigener Praxis, Pflicht zur Weiterbildung sowie zu Supervision.

Bedeutung für die Praxis

Praktisch bedeutet dies, dass Sportpsychologinnen und Sportpsychologen in ihrer Tätigkeit immer ihre eigenen Fähigkeiten und Grenzen kennen sollten, ihre Betreuung und Beratung von Klienten verantwortlich durchführen und vertreten, ihre Arbeit gewissenhaft und immer auf der Basis neuester, wissenschaftlicher Erkenntnisse ihres Berufsfeldes durchführen (und dies impliziert natürlich die eigene Fort- und Weiterbildung). Sportpsychologinnen und Sportpsychologen sind in ihrer Arbeit immer aufrichtig und ehrlich gegenüber ihren Klienten und Auftraggebern und verhalten sich ihnen gegenüber auch loyal. Das Auftreten in Öffentlichkeit ist sachlich und Eigenwerbung mit Versprechungen und Ergebnissen ihrer Arbeit, die unrealistisch sind, ist unredlich. Sportpsychologen reden nicht schlecht über Kolleginnen und Kollegen sowie auch nicht über deren Arbeit. Ganz im Gegenteil hierzu schützen sie sich selbst vor möglichen falschen Entscheidungen sowie zugunsten ihrer eigenen Psychohygiene, in dem sie Super- und Intervisionsangebote wahrnehmen. Darüber hinaus dokumentieren sie selbstverständlich ihre Arbeit systematisch und speichern diese Daten möglichst sicher. Damit zeigen sie Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihres eigenen, beruflichen Handelns.      

Unter Berücksichtigung der o.g. berufsethischen Richtlinien und ganz praktisch bedeutet das meines Erachtens für den Fall „Rassismusvorwurf bei Bayern München“ und in diesem Zusammenhang die Anweisung des Clubs and den Sportpsychologen, Daten zu sammeln und zu melden, dass zum einen die Verantwortlichen des Vereins den Sportpsychologen des NLZ in ein für ihn oder sie kaum auflösbares Dilemma gebracht haben. Denn wenn er (oder) sie sich geweigert hätte, hätte dies wahrscheinlich seiner Karriere bei dem Club geschadet. Beugt er sich dieser Anweisung, verstößt er gegen die Leitlinien eigenverantwortliches Verhalten (ist das denn die Aufgabe eigenverantwortliche Aufgabe eines Sportpsychologen?), loyales Verhalten (je nachdem, wer der Auftraggeber ist) sowie kollegiales Verhalten (denn der Trainer ist in diesem Zusammenhang ja auch ein Kollege im Staff).

Gewohnte Dilemmata

In solchen Dilemmata stecken wir Sportpsychologen und Sportpsychologinnen recht häufig. Womit hängt das zusammen? Zum einen mit der Tatsache, dass viele von uns nicht selbstständig sind und damit auch nicht selbst entscheiden, welchen Auftrag wir annehmen und welchen nicht. In einer Anstellung bei einem Fußballverein zum Beispiel ist dieser Verein mein Auftraggeber (und nicht unbedingt der Spieler – Sie erinnern sich an den Punkt „Loyales Verhalten“?). Oder wir sind selbstständig – stehen aber unter „Existenzdruck“, um genügend Honorare einzuspielen, damit wir leben können und nehmen somit „jeden Auftrag an, unter welchen Bedingungen auch immer“. 

Beide Szenarien sind keine Grundlagen für gutes und berufsethisches Handeln in unserem Beruf. Da nimmt man es auch schon mal hin, wenn das Büro des Sportpsychologen genau neben dem Büro des Chef-Trainers ist und eine „Open-Door-Policy“ herrscht. 

Fazit

Berufsethisches Handeln in der Sportpsychologie ist alles andere als trivial. Der Fall „Bayern München und Rassismus sowie die Rolle des Sportpsychologen in diesem Zusammenhang“ ist dabei nur ein Szenario von vielen, die ich in den vielen Jahren meiner Praxis kennengelernt habe und es kommen jährlich weitere dazu. Im unten genannten, sehr empfehlenswerten Artikel von Lobinger et al. (in Druck) finden sich eine Reihe verschiedener Methoden und Tools zu Qualitätssicherung für die eigene Arbeit sowie Hinweise zur Selbstreflexion als Sportpsychologin bzw. Sportpsychologen. Auf den Webseiten der Berufsverbände stehen weitere Informationen für ihre Mitglieder zu diesem Thema zur Verfügung. 

Für Trainer, Sportverbände und weitere Personen, die einem Betreuungsverhältnis zu Leistungssportlerinnen und -sportlern stehen (also z.B. Manager, Spielervermittler oder -berater, Physiotherapeuten, Ärzte, Trainer, sonstige Betreuer, die immer mal wieder Ansprechpartner für solch sensible Informationen und Anliegen sind) müssen wir mehr Transparenz, Wissenstransfer und Vernetzung herstellen. Nur so gelingt es, notwendige Wissenslücken zu schließen und somit eben auch zukünftiges Verhalten zu verändern. 

Aktuelle Studienergebnisse

Um abschließend noch ein paar wenige Ergebnisse der Befragung von Lobinger et al. (in Druck) zu erwähnen: Insgesamt nahmen 85 Personen an dieser Befragungsstudie teil, von denen 42 auf der BISp/DOSB Expertendatenbank gelistet sind. Alle anderen waren nicht weiter zertifiziert. Lediglich 11 Personen der befragten hatten einen ausschließlichen sportwissenschaftlichen, akademischen Hintergrund. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der sportpsychologischen Praxis arbeiten sind sich der Problematik durchaus bewusst und fühlen sich gut informiert. Teilweise besteht jedoch auch Dissens zu den o.g. Themen von ethisch-problematischem Verhalten (z.B. das Zusammenarbeiten mit einem Athleten der andere Wertvorstellungen teilt oder das Melden von Dopingverhalten oder aber das Melden von sexualisierter Gewalt an Behörden oder wenn man gleichzeitig als Universitätsdozent mit einem studentischen Athleten arbeitet). Konsens besteht darin, dass Daten eines Athleten (ohne dessen Erlaubnis) nicht mit dem Trainer geteilt werden sollten oder dass z.B. romantische Beziehungen mit einem Klienten angefangen werden sollten, ehe die professionelle Beziehung beendet ist. Als ethisch vertretbar wird die Nutzung von digitalen Medien in  der Beratungs- und Betreuungssituation eingeschätzt oder auch die Thematisierung religiöser oder spiritueller Überzeugungen. 

Wir haben es in Deutschland noch mit einem recht jungen Berufsfeld zu tun. Dieses Berufsfeld professionell weiter zu entwickeln, ist eine unserer zentralen Aufgaben, wenn wir im Spannungsfeld von Psychologie und Leistungssport wirklich ernst genommen werden wollen.     

Mehr zum Thema:

Literatur:

Hermann, H.D. (2019). Sportpsychologische Ethik: Pflichte – Werte – Grenzen. In K. Staufenbiel, M. Liesenfeld & B. Lobinger (Hrsg.), Angewandte Sportpsychologie für den Leistungssport (S. 59-71). Göttingen. Hogrefe.

Lobinger, B.H., Neumann, G. & Mayer, J. (2019). Etablierung der Angewandten Sportpsychologie im Leistungssport. In K. Staufenbiel, M. Liesenfeld & B. Lobinger (Hrsg.), Angewandte Sportpsychologie für den Leistungssport (S. 30-45). Göttingen. Hogrefe.

Lobinger, B.H, Reinhard, M.L: & Querfurth, S. (in Druck). Berufsethische Leitlinien, Überzeugungen und Verhaltensweisen in der Angewandten Sportpsychologie. Zeitschrift für Sportpsychologie.Staufenbiel, K., Liesenfeld, M. & Lobinger, B. (2019). Konzeptionelles Rahmenmodell der Angewandten Sportpsychologie. In K. Staufenbiel, M. Liesenfeld & B. Lobinger (Hrsg.), Angewandte Sportpsychologie für den Leistungssport (S. 15-29). Göttingen. Hogrefe.

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