Ein Sportpsychologe, der zwei Teams aus einer Liga betreut. Eine Sportpsychologin, die mit mehreren Athletinnen arbeitet, die eigentlich Konkurrentinnen sind? Solche Konstellationen gab es schon in der ersten Fußball-Bundesliga. Aber auch in anderen Sportarten oder im Amateursport gibt es immer mal wieder Anfragen, die sich zumindest aus berufsethischen Überlegungen im Weg stehen. Uns hat die Zuschrift unseres Lesers Hans-Jürgen erreicht, der sich fragt: “Warum kann es in Ordnung sein, dass ein Sportpsychologe gleichzeitig zwei Teams betreut, die in der gleichen Liga aktiv sind? Oder ist das berufsethisch eigentlich untersagt? Was geht und was nicht?”
Zum Thema: Doppelrolle in der sportpsychologischen Betreuung

Antwort von: Anke Precht (zur Profilseite)
Also, erst einmal ganz “offiziell” – nein, untersagt ist es nicht, dass ein Sportpsychologe gleichzeitig zwei Teams betreut, die in der gleichen Liga (gegeneinander) antreten. Natürlich lässt sich trefflich darüber streiten, ob es Sinn macht.
Grundsätzlich gibt es in der Sportpsychologie zwei verschiedene Herangehensweisen:
- Wir sorgen dafür, dass die Sportler mental stabil sind und lernen, wie sie mit Herausforderungen umgehen können. Mentale Gesundheit steht dabei im Vordergrund. Wenn der Sportpsychologe nach dieser Prämisse arbeitet, kann er zwei Teams aus der gleichen Liga betreuen. Ähnlich wie ein Physio, der das ebenfalls könnte.
- Wir sorgen dafür, dass die Mannschaft mental überlegen in die Spiele geht, wir tun miteinander alles, was nötig ist, um maximal gut zu spielen und vielleicht auch einen taktischen Vorteil über den Gegner zu gewinnen. Wenn der Sportpsychologe mit dieser Prämisse arbeitet, sollte er keine Teams betreuen, die in Konkurrenz miteinander stehen. Ich selbst arbeite so im Fußball und auch im Mountainbike-Sport. Keine zwei Teams oder Sportler, die in direkter Konkurrenz zueinander stehen. Dann kann man auch gemeinsam Gegner analysieren und Strategien entwickeln, wie sie zu schlagen sind. Dafür darf es natürlich keinen Interessenkonflikt geben.
Das ist also mit dem Sportpsychologen zu klären und sollte eigentlich Teil des Auftragsklärung sein. Wie gesagt: Beide Perspektiven sind möglich und ok. Man sollte sich lediglich einig sein. Möglich ist es für Teams im Sport, solche Dinge auch vertraglich mit dem Sportpsychologen zu klären.
Literaturtipp: asp, Berufsethische Leitlinien, Überzeugungen und Verhaltensweisen in der Angewandten Sportpsychologie (Link)

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