Prof. Dr. Oliver Stoll: Was wir kosten?

Um die Honorare, die Sportpsychologinnen und Sportpsychologen erheben, ranken sich mindestens genauso viele Mythen und Spekulationen, wie um die Art und Weise, wie unsere Berufsgruppe arbeitet. Nein, wir legen niemanden „auf die Couch“ und analysieren frei Assoziationen oder Träume und ebenfalls „Nein“ – wir werden in der Regel nicht Millionäre, sondern ordnen uns, was den „Verdienst“ betrifft, im eher unteren Bereich ein – im Vergleich zu Berufsgruppen, die einen akademischen Abschluss benötigen, um professionell aktiv zu werden.

Zum Thema: Die finanziellen Grundlagen der sportpsychologischen Betreuung

Wir müssen zweierlei unterscheiden. Zum einen, ob ein Sportpsychologe komplett selbstständig arbeitet, oder wie z.B. ich – im Hauptberuf an einer Universität tätig bin und quasi im Nebenberuf sportpsychlogische Betreuung anbiete – oder ob aber, ob sich ein Sportpsychologe völlig selbstständig bei Sportspitzenverbänden auf Honorarbasis durch öffentlich-rechtlich geförderte Institutionen arbeitet oder aber ob er sich komplett im „freien (und somit nicht regulierten) Markt“ bewegt.

Kolleginnen und Kollegen, die sich ausschließlich im freien Markt bewegen und ihr Einkommen nur über sportpsychologische Arbeit generieren, kenne ich zumindest hier in Deutschland nur sehr wenige. Die meisten selbstständigen Sportpsychologen bieten neben ihrer sportpsychologischen Beratungstätigkeit auch Coachingdienste im Bereich der Unternehmens- und Personalentwicklung an. Kommen wir aber zur zentralen Frage: Was verdienen wir?

Die Gebührenordnung

Seit dem Jahr 2002 existiert eine Gebührenordnung für sportpsychologische Leistungen, die im Jahr 2012 überarbeitet wurde. Diese ist hier zu finden:

https://www.bisp-sportpsychologie.de/SpoPsy/DE/Kontaktportal/Kosten/Gebuehrenordnung/GOSP2012.html

Hier existieren zwei Versionen. Zum einen eine Gebührenordnung, die verbindlich für die Arbeit der im DOSB organisierten Sportspitzenverbände ist und die somit auch die Grundlage für die Finanzierung durch öffentlich-rechtlich geförderte Betreuungsprojekte darstellt. Und zum zweiten eine weitere Gebührenordnung, die als Empfehlung für die Arbeit im „freien Markt“ gilt. Ich breche es einmal auf die relevanten Zahlen herunter: 75 Euro pro Stunde, 450 Euro am Tag (nach dem dritten Betreuungstag in Folge nur noch 150 Euro pro Tag, 250 Euro pro Fortbildungsveranstaltung (also Vorträge etc.). Dies sieht zumindest die verbindliche Ordnung im „öffentlich-rechtlich“ regulierten Raum vor. Etwas mehr und detaillierter aufgeschlüsselt sind die Empfehlungen für den „freien Markt“. Wie schon gesagt – es handelt sich hierbei um Empfehlungen. Im freien Markt kann genommen werden, was bezahlt wird.

Zwischen Hobby, olympischen Träumen und einem Wachstumsmarkt

Natürlich sei die Frage erlaubt, warum man in einer Marktwirtschaft überhaupt eine solche Gebührenordnung braucht? Ich kann mich noch gut an meine „ersten Schritte“ im Bereich der sportpsychologischen Betreuung vor gut 30 Jahren erinnern. Es gab in Deutschland noch gar keinen Markt für unseren Berufszweig. Die wenigen Kollegen, die in der Praxis arbeiteten, konnte man an einer Hand abzählen. Zumeist waren das ohnehin Universitätsangestellte oder Professoren, die damit ein wenig ihrem „Hobby“ nachgingen, nämlich die Überführung von (angewandter) Forschung in die Praxis. Ich habe damals angefangen, in der Praxis „zu experimentieren“, also mich auszuprobieren. Völlig autodidaktisch und lediglich mit eher seltenen Intervisions-Möglichkeiten. Ich habe damals weitestgehend im Ehrenamt agiert. Ob ich damals einen guten Job gemacht habe oder nicht, können nur meine Klienten beantworten. Aber ich habe natürlich auch damals „gearbeitet“ – eine Dienstleistung angeboten und durchgeführt. Aus heutiger Sicht wäre ein solches Vorgehen fatal. Eine universitäre Ausbildung zum Sportpsychologen ist kostenintensiv und natürlich auch qualitätsgesichert. Gleiches gilt für die berufliche Fortbildung. Eine hochwertige Ausbildung erfordert eine angemessene Bezahlung und dies muss sowohl dem Klienten, als auch den Kostenträgern bewusst sein. Als Orientierungsmaß gilt dann eben eine solche Gebührenordnung. Ich kann mich auch noch an Zeiten erinnern, da ist man als akkreditierter Teil der Mannschaft zu Olympischen Spielen als Sportpsychologe mitgefahren – und man hat für „Ruhm und Ehre“ gearbeitet. Na klar – Teilnehmer bei den Olympischen Spielen zu sein, ist natürlich etwas ganz Besonderes. Aber auch dort wird gearbeitet – und zwar hart. Auch aus diesem Grund gibt es also diese Gebührenordnung.

Ich für meinen Teil danke jedenfalls den Kollegen Jürgen Beckmann und Michael Kellmann sowie Gaby Neumann für die Entwicklung dieser Ordnung und der ASP sowie dem Bundesinstitut für Sportwissenschaft, dass sie in ihren Verhandlungen mit dem DOSB diese Gebührenordnung für ihre Kooperation für verbindlich erklärt haben. Was den „freien Markt“ betrifft, so bin ich gespannt, was sich hier noch entwickeln wird.

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Prof. Dr. Oliver Stoll
Prof. Dr. Oliver Stollhttp://www.die-sportpsychologen.de/oliver-stoll/

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